Kostenträger & Zulassungen

Ist ein Patient nicht durch die Krankenkasse befreit, so ist hier je Kalendertag eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag zu entrichten. Der An- und Abreisetag ist als je 1 Tag zu berücksichtigen.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • bei Vorlage einer Befreiung der Zuzahlungspflicht

Bei weiteren Fragen stehen unsere Mitarbeiterinnen in der Kasse gern zur Verfügung.