Kostenträger & Zulassungen

In der Kurparkklinik Dr. Lauterbach-Klinik GmbH werden stationäre und ganztägig ambulante Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen (AHB) und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren) für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt.

Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.

Rentenversicherung

Für Personen, die rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren.

Krankenversicherung

Für Personen, die krankenversichert sind sowie für Rentner(innen), Hausfrauen / Hausmänner und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied.

Sozialamt

Für Personen, die weder renten- noch krankenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als heilbedürftig gelten.

Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaft

nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schulbesuch)

Beihilfestelle

für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht)

Hauptfürsorgestelle

bei ungeklärter Zuständigkeit

Patientenmanagement

Tel.: 036961 79-402 oder
Tel.: 036961 79-403
Fax: 036961 79-425
info@dr-lauterbach-klinik.de