Wunsch- und Wahlrecht

Nach SGB IX § 8 wird Ihnen ein Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt, mit dem Sie Ihren Vorschlag für Ihre "Wunschklinik" aktiv ausüben können. Ihr Rehabilitationsträger muss Ihren berechtigten Wünschen entsprechen.

Patientenmanagement

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